Important: AD CLSD 25. Dezember 2025
Pilotendashboard
Birrfeld (LSZF)
AD 123.555 MHz
GLD 119.830 MHz
Position & Elevation
47° 30´32´N/7° 57´00´E
1296ft
AIS / Frontdesk
+41 (0) 56 464 40 40
Airport Authority
+41 (0) 56 464 20 60
An-/Abflugrouten, Platzrunde & Einweisung
Korrekter Flugverkehr
Die sichere und rücksichtvolle Durchführung des Flugbetriebs am Flugplatz Birrfeld setzt voraus, dass sich alle Pilot*innen an die publizierten Verfahren halten. Dazu gehören sowohl die An- und Abflugrouten gemäss VAC als auch die präzise Einhaltung der lokalen Platzrunde. Beide Elemente tragen wesentlich dazu bei, die Sicherheit im Flugplatzbereich zu gewährleisten und gleichzeitig Lärmbelastungen für die umliegenden Gemeinden so gering wie möglich zu halten.
Platzrunde Birrfeld
Die Platzrunde des Flugplatzes Birrfeld gilt als anspruchsvoll: Sie ist relativ eng und verläuft nahe an mehreren Wohnzonen. Entsprechend wichtig ist das präzise Einhalten der festgelegten Platzrunden-Geometrie.
Wichtige Vorgaben:
Eine Ausdehnung der Platzrunde ist zu vermeiden.
Die in Betrieb stehende Piste wird durch das Pisten-T auf dem Signalplatz angezeigt oder kann über Funk abgefragt werden.
Starts und Landungen entgegen der aktiven Piste sind aus Sicherheitsgründen nicht zulässig.
Bei notwendigem Pistenwechsel ist vorab das AIS Birrfeld zu informieren.
Bei wenig oder keinem Wind ist grundsätzlich die Piste 26 in Betrieb, da diese nach dem Start bessere Notlandemöglichkeiten bietet.
Zu folgenden Zeiten sind im Birrfeld keine Platzrundenflüge erlaubt: (alle Angaben in Lokalzeit LT)
Montag bis Freitag:
12.00 – 13.00 Uhr und nach 20.00 Uhr
Samstags:
12.00 – 13.00 Uhr und nach 20.00 Uhr
ab 16.00 Uhr nur Lärmklasse D
Sonntags:
12.00 – 13.00 Uhr und nach 20.00 Uhr
ganzer Tag nur Lärmklasse D und keine Grundschulung
An-/Abflugrouten
Für alle Anflüge, Abflüge und Überflüge gelten die im Visual Approach Chart (VAC) Birrfeld festgelegten Routen. Diese stellen sicher, dass:
der Verkehr geordnet und vorhersehbar geführt wird
Wohngebiete in Nachbargemeinden geschont werden
Konflikte mit kontrollierten Lufträumen vermieden werden
Rot-weiss schraffierte Zonen auf der VAC kennzeichnen Wohngebiete und dürfen nicht überflogen werden. Zu beachten sind die angrenzenden Lufträume von Zürich-Kloten, insbesondere: CTR Zürich im Osten und TMA 1 im Nordosten (Untergrenze 3500 ft). Abweichungen von den publizierten Routen sind nur zulässig, wenn dies aus Sicherheits- oder operationellen Gründen erforderlich ist (z. B. Wetter, Flugleistungen).
Platzeinweisung Birrfeld
Der Flugplatz Birrfeld gehört aufgrund seiner besonderen Platzrunde und geographischen Gegebenheiten zu den anspruchsvolleren Flugplätzen der Schweiz. Daher ist vor Aufnahme jeder fliegerischen Tätigkeit eine verpflichtende Platzeinweisung durch eine/n autorisierte/n Fluglehrer*in erforderlich. Die Platzeinweisung dient nicht als Kontrolle, sondern als praxisorientierter Trainingsflug.
Dabei werden vermittelt:
korrekte Flugwege und Prozeduren in der Platzrunde
Ausweichmanöver & Wartekreise
Funkbeispiele sowie lokale Besonderheiten und Sicherheitshinweise
Für eine effiziente Einweisung sollten folgende Punkte vorgängig erledigt werden:
Studium der aktuellen AIP-Dokumente zum Flugplatz Birrfeld
Studium der VAC (Visual Approach Chart)
Ausfüllen des Fragebogens zur Platzeinweisung
Der ausgefüllte Fragebogen ist zur Einweisung mitzubringen. Eine gute Vorbereitung reduziert den Instruktionsaufwand und erleichtert den Trainingsflug erheblich.
Das Ziel: Sicheres, kompetentes und rücksichtvolles Fliegen im Raum Birrfeld.
FUEL, Landungen & Hangarmieten
Preise & Taxen im Birrfeld
Der Flugplatz Birrfeld legt grossen Wert auf Transparenz, Fairness und eine klare Kostenstruktur – sowohl für stationierte Piloten als auch für Gastaviatik. Auf dieser Seite sind sämtliche Gebühren, Taxen und Tarifmodelle übersichtlich zusammengefasst: von Landegebühren über Lärmtaxen bis hin zu Charter- und Schulungspreisen der Fliegerschule Birrfeld AG.
Als regional bedeutender Flugplatz im Herzen des Aargaus orientieren sich unsere Taxen an den gesetzlichen Vorgaben sowie an einem verantwortungsvollen, nachhaltigen Betrieb der gesamten Infrastruktur. So wird sichergestellt, dass Platzbetrieb, Sicherheit, Unterhalt und Dienstleistungen für alle Nutzerinnen und Nutzer dauerhaft gewährleistet sind.
Die folgenden Tabellen bieten einen transparenten Überblick über alle relevanten Kosten – klar strukturiert und jederzeit nachvollziehbar.
Landetaxen Motorflug (Homebase LSZF & Mitglied AeCA)
Preise für Motorflugzeuge, Motorsegler und Helikopter (Schul- und Privatflüge). Angaben inklusive Mehrwertsteuer.
| Lärmklasse | bis 750 kg | 751 - 1000 kg | 1001 kg - 1500 kg | 1501 kg - 2000 kg | je weitere Tonne |
|---|---|---|---|---|---|
| A | 17.00 | 21.00 | 26.00 | 34.00 | 14.00 |
| B | 15.00 | 18.00 | 22.00 | 29.00 | 12.00 |
| C | 13.00 | 15.00 | 18.00 | 24.00 | 10.00 |
| D | 11.00 | 12.00 | 14.00 | 19.00 | 8.00 |
* alle Preise bestehen aus Lärmtaxe und Grundtaxe (= Betrag der Lärmklasse D)
Preise für Motorflugzeuge, Motorsegler und Helikopter (Schul- und Privatflüge). Angaben inklusive Mehrwertsteuer.
| Lärmklasse | bis 750 kg | 751 - 1000 kg | 1001 kg - 1500 kg | 1501 kg - 2000 kg | je weitere Tonne |
|---|---|---|---|---|---|
| A | 17.00 | 21.00 | 26.00 | 34.00 | 14.00 |
| B | 15.00 | 18.00 | 22.00 | 29.00 | 12.00 |
| C | 13.00 | 15.00 | 18.00 | 24.00 | 10.00 |
| D | 11.00 | 12.00 | 14.00 | 19.00 | 8.00 |
* alle Preise bestehen aus Lärmtaxe und Grundtaxe (= Betrag der Lärmklasse D)
Landetaxen Motorflug (Nicht Homebase LSZF oder Nicht-Mitglieder AeCA)
Preise für Motorflugzeuge, Motorsegler und Helikopter (Schul- und Privatflüge). Angaben inklusive Mehrwertsteuer.
| Lärmklasse | bis 750 kg | 751 - 1000 kg | 1001 kg - 1500 kg | 1501 kg - 2000 kg | je weitere Tonne |
|---|---|---|---|---|---|
| A | 29.00 | 33.00 | 38.00 | 46.00 | 16.00 |
| B | 26.00 | 29.00 | 33.00 | 40.00 | 14.00 |
| C | 23.00 | 25.00 | 28.00 | 34.00 | 12.00 |
| D | 20.00 | 21.00 | 23.00 | 28.00 | 10.00 |
* alle Preise bestehen aus Lärmtaxe und Grundtaxe (= Betrag der Lärmklasse D)
Preise für Motorflugzeuge, Motorsegler und Helikopter (Schul- und Privatflüge). Angaben inklusive Mehrwertsteuer.
| Lärmklasse | bis 750 kg | 751 - 1000 kg | 1001 kg - 1500 kg | 1501 kg - 2000 kg | je weitere Tonne |
|---|---|---|---|---|---|
| A | 29.00 | 33.00 | 38.00 | 46.00 | 16.00 |
| B | 26.00 | 29.00 | 33.00 | 40.00 | 14.00 |
| C | 23.00 | 25.00 | 28.00 | 34.00 | 12.00 |
| D | 20.00 | 21.00 | 23.00 | 28.00 | 10.00 |
* alle Preise bestehen aus Lärmtaxe und Grundtaxe (= Betrag der Lärmklasse D)
Starttaxen Segelflug
| Flugzeuge | Mitglied AeCA | Schleppstart | Selbststarter | |
|---|---|---|---|---|
| Benzinmotor | Elektromotor | |||
| Homebase Birrfeld |
Ja | 15.00 | 20.00 | 15.00 |
| Nein | 24.00 | 29.00 | 24.00 | |
| Externe | Ja | 24.00 | 29.00 | 24.00 |
| Nein | 33.00 | 38.00 | 33.00 | |
Treibstoffpreise & Zuschläge
Auf dem Flugplatz Birrfeld kann an 2 Säulen AVGAS und an je einer weiteren Säule UL98 und JET A-1 getankt werden.
| Pro Liter | inkl. MwSt |
|---|---|
| AVGAS 100 LL | CHF 2.57 |
| MOGAS/ UL98 (Super Bleifrei 98) | CHF 2.11 |
| JET A-1 | CHF 2.14 |
Alle Preise pro Liter und in CHF inkl. MwSt / Stand 01. Dezember 2025
Aktuelle Treibstoffzuschläge der FSB AG
Auf den 13. Juni 2023 hat die FSB AG auf Grund der gestiegenen Einkaufspreise Treibstoffzuschläge eingeführt. Die Situation hat sich seither nicht normalisiert. Am 1. März 2023 ist das Treibstoffgeschäft der FSB an den AeCA übergegangen, wodurch die FSB den Treibstoff nicht mehr zum Einkaufspreis beschafft, und die interne Subvention entfällt. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir die höheren Einstandskosten in effektiver Höhe auf die Preise umlegen müssen. Mittelfristig wird dies in den Flugzeugmieten abgebildet, die noch in Prüfung sind. Aus diesem Grund wird die Erhöhung der Einstandskosten zurzeit über höhere Zuschläge umgelegt.
Die erhöhten Treibstoffzuschläge in CHF pro Flugminute betragen ab dem 1. Mai 2023:
| Flugzeugtyp | Treibstoffzuschlag (CHF/min ohne MWST) |
Treibstoffzuschlag (CHF/min mit MWST) |
|---|---|---|
| Diamond Katana 80 PS | 0.30 | 0.323 |
| Diamond Katana 100 PS | 0.35 | 0.377 |
| Piper Cadet | 0.45 | 0.485 |
| Piper Warrior II | 0.40 | 0.431 |
| Piper Archer II | 0.50 | 0.539 |
| Piper Arrow IV | 0.60 | 0.646 |
| Robin DR48 | 0.55 | 0.592 |
| Super Dimona | 0.30 | 0.323 |
Hangar- und Abstellgebühren
| Platz | Art des Stellplatzes | Infragegebühr | Mietpreis pro m² | Fixbetrag |
|---|---|---|---|---|
| Hangar | Motorflugzeug | 60.00 | 4.00 | - |
| Hangar | Segelflugzeug | 60.00 | 2.80 (-30%) | - |
| Hangar | Motorsegler | 60.00 | 3.40 (-15%) | - |
| Boxen | Segelflugbox (1/2 Box) | 60.00 | - | 50.00 |
| Boxen | Segelflugbox (1/3 Box) | 60.00 | - | 33.33 |
| im Freien | Apron (MF) | 60.00 | - | 130.00 |
| im Freien | Auf Transportwagen (MF) | 60.00 | - | 45.00 |
| im Freien | Wiese, Flächen, Anhänger (SF) | 60.00 | - | 30.00 |
* Tarife pro Monat, ohne MwSt.
** Handling-Ermässigung: Wird gewährt, wenn mehr als zwei Flugzeuge bewegt werden müssen, bevor das eigene Flugzeug hangariert werden kann. Weitere Ermässigungen können durch den AeCA-Vorstand beschlossen werden.
Vorübergehende Mieter (nur mit Bewilligung)
- Motorflugzeuge bis 2000 kg im Freien (pro Nacht): 13.00 (inkl. MWST)
- Motorflugzeuge ab 2001 kg im Freien (pro Nacht): 27.00 (inkl. MWST)
Segelflugzeuge im Anhänger, leere Anhänger, montierte Segelflugzeuge (>20 m Spannweite nur mit Bewilligung des Flugplatzchefs)
- 1. Nacht frei, ab 2. Nacht (pro Nacht): 5.00 (inkl. MWST)
- Abgestellte Autos: pro Monat (nur mit Bewilligung): 15.00 (inkl. MWST)
Vom Birrfeld aus ins Ausland
Zollanmeldung & Infos
Das Birrfeld ist ein Flugplatz mit «toleriertem Verkehr» und somit kein Zollflugplatz mit den damit verbundenen Möglichkeiten. Das heisst, im Birrfeld können Ein- und Ausflüge innerhalb des Schengen Raumes ohne Warenverkehr stattfinden. Die Zollabwicklung ist während der normalen Flugplatzöffnungszeiten gemäss AIP möglich.
Der/die Pilot*in verpflichtet sich, die unten stehenden Zoll- und Polizeivorschriften einzuhalten und Crew und Passagiere über diese in Kenntnis zu setzen. Jeder Passagier ist für die Einhaltung der Vorschriften selber verantwortlich.
Folgende Schritte sind notwendig:
- Zollanmeldung vorgängig vollständig ausfüllen und absenden
- Zollanmeldung via Flying Fleet aktivieren – spätestens 1 Stunde vor Abflug bzw. spätestens 2 Stunden vor Ankunft
- Ankunft aus dem Ausland VOR der angegebenen Zeit:
Per Funk anfragen, ob die Grenzwächter auf dem Platz sind. Das AIS Birrfeld erteilt weitere Instruktionen. - Ankunft aus dem Ausland ZUR angegebenen Zeit/DANACH: Per Funk anfragen, ob die Grenzwächter auf dem Platz sind. Das AIS Birrfeld erteilt weitere Instruktionen.
Abweichungen von der Start-/Landezeit grösser als 30 Minuten müssen zwingend gemeldet werden.
Direkteinflüge von im Ausland reparierten oder umgebauten Flugzeugen ins Birrfeld sind nicht erlaubt. Der Einflug muss immer über einen offiziellen Zollflugplatz erfolgen.
Pilot*innen, welche unangemeldet aus dem Ausland im Birrfeld einfliegen oder unkorrekte Angaben machen, müssen mit einer Busse von mind. CHF 100.- rechnen.
Preise
Ausflug ins Ausland: kostenlos
Einflug aus dem Ausland*:
CHF 10.- inkl. MWST für AeCA Mitglieder
CHF 20.- inkl. MWST für Nicht-Mitglieder
* Es können weitere Gebühren durch Inspektion der Zoll- und Polizeiorgane anfallen.
Einfuhr: Es dürfen nur Waren im Rahmen der Freimengen und Freigrenzen mitgeführt werden, die keinen weiteren Beschränkungen unterliegen. Die Vorschriften finden Sie unter www.zoll.admin.ch.
Ausfuhr: Es dürfen nur Waren des Reiseverkehrs mitgeführt werden, die keinen Beschränkungen unterliegen und für die keine Steuerbefreiung in Folge der Ausfuhr geltend gemacht wird.
Andere Waren dürfen nur über einen Zollflugplatz ein- oder ausgeführt werden. Das Nichtbefolgen dieser Bestimmungen wird als Verletzung von Zollvorschriften geahndet. Zolldienstliche Kontrollen erfolgen ohne Befragung.
Polizeivorschriften:
Pilot, Crew und Passagiere führen gültige Reisedokumente mit. Personen mit Visumspflicht müssen zwingend über einen Zollflugplatz ein- oder ausreisen. Das Nichtbefolgen dieser Bestimmungen wird als Verletzung von Artikel 292 des Schweizerischen Strafgesetzbuches geahndet.