Nach dem gleichen Prinzip wie bei den Motorflug-Landegebühren (siehe News-Beitrag…
Neue Richtlinien für Drohnen-Flüge
Für alle Drohnen-Flüge, welche im 5-Kilometer-Radius vom Flugplatz Birrfeld getätigt werden, muss das Formular «Drohnen-Operationen auf oder in der Nähe von Flugplätzen ohne Einfluss auf den Flugbetrieb» vor dem Flug ausgefüllt und an die Flugplatzleitung gesendet werden. Erst nach Bewilligung durch die Flugplatzleitung darf der Drohnen-Flug durchgeführt werden.
Dieses Verfahren tritt ab dem 1. August 2018 in Kraft.